Unter Listenhunden, versteht man Hunde, die in Deutschland aufgrund ihrer Rassenzugehörigkeit als potenziell gefährlich angesehen werden. Ihre Haltung ist nicht verboten, kommt aber mit allerlei Einschränkungen daher. Die Rassenlisten und Auflagen variieren dabei je nach Bundesland. Welche Rassen wo als Listenhunde gelten und was es bei deren Haltung zu beachten gibt, erfährst du in diesem Artikel.
Keine Lust, viel zu lesen?
- Listenhunde werden aufgrund ihrer Rasse als potenziell gefährlich eingestuft
- Je nach Bundesland unterscheiden sich die Rasselisten
- Für Listenhunde gelten gewisse Einschränkungen und Auflagen wie z.B. Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum oder eine höhere Hundesteuer
- Bei einem Wesenstest werden die Verhaltenseigenschaftes des Hundes geprüft
- Informiere dich vor Auslandsreisen über die jeweiligen Einreisebedingungen. Einige Länder sind für viele Listenhunde tabu.
Was sind Listenhunde?
Viele werden den Begriff Listenhund schon einmal gehört haben, aber was verbirgt sich eigentlich dahinter? Viele europäische Länder, darunter auch Deutschland, Österreich und die Schweiz, führen sogenannte Rasselisten, wobei jedes Bundesland beziehungsweise jeder Kanton selbst festlegt, wie diese aussehen. Hunderassen, die als potenziell gefährlich angesehen werden, sind dort festgeschrieben. Umgangssprachlich bezeichnet man diese Hunde oft als Kampfhunde. Viele dieser Rassen wurden und werden noch immer für illegale Hundekämpfe genutzt, woher auch ihr schlechter Ruf rührt. Die meisten dieser Tiere fallen durch ihre kräftige und muskulöse Statur auf. Das Halten eines Listenhundes, auch wenn dieser nie selbst auffällig geworden ist, ist mit diversen Einschränkungen und Auflagen verbunden. Auf diese Weise, soll die Öffentlichkeit vor Hundeangriffen geschützt werden.
Für gewisse Rassen, die als Listenhunde zählen, gilt in Deutschland seit 2001 ein Einfuhrverbot. Zu den betroffenen Rassen zählen unter anderem:
- Pitbull
- Bullterrier
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Terrier
- Mischlinge, bei denen eine dieser Rassen eingekreuzt wurde
Listenhund ist nicht gleich Listenhund, einige Bundesländer sehen durch Kategorisierung weitere Abstufungen vor.
Kategorie I: Diese Hunde dürfen nur mit berechtigtem Interesse gehalten werden und werden als definitiv gefährlich eingestuft.
Kategorie II: Es wird vermutet, dass von diesen Hunden Gefahr ausgeht, was aber widerlegbar sein kann. Diese Hunde dürfen unter bestimmten Auflagen gehalten werden.
Listenhunde in Deutschland
Jedes Bundesland ist selbst für seine Hundegesetze verantwortlich. Dementsprechend unterscheiden sich auch die Rasselisten, wobei es viele Überschneidungen gibt. Sie beinhalten Hunderassen, bei denen ein besonderes Gefahren bzw. Aggressionspotenzial vermutet wird. Rasselisten gibt es in allen Bundesländern, mit Ausnahme von Thüringen, Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern. Hier werden die Tiere nicht mehr aufgrund ihrer Rasse eingestuft, sondern entsprechend ihres individuellen Verhaltens gehandhabt.
Listenhunde nach Bundesländern
Bundesland | Listenhunde ohne Abstufung | Kategorie I | Kategorie II |
Baden-Württemberg |
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Bayern |
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Berlin |
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Brandenburg |
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Bremen |
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Hamburg |
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Hessen |
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Mecklenburg-Vorpommern | |||
Niedersachsen | |||
Nordrhein-Westfalen |
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Rheinland-Pfalz |
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Saarland |
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Sachsen |
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Sachsen-Anhalt |
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Schleswig-Holstein | |||
Thüringen |
Für Listenhunde gelten gewisse Einschränkungen, diese können in Einzelfällen aber auch Tiere treffen, die nicht gelistet sind. Bei auffälligem, gefährlichen oder aggressivem Verhalten können Maßnahmen gegen diese Hunde erhoben werden.
Bundesländer ohne Rasselisten
Seit 2022 sind es bereits vier Bundesländer, die die Rasselisten abgeschafft haben. In Thüringen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, werden Hunde nicht mehr aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft, sondern abhängig ihres individuellen Verhaltens. Rasselisten sind ein umstrittenes Thema, da die betroffenen Tiere ohne wissenschaftlichen Beleg vorverurteilt werden.
Thüringen
Hier gibt es keine Listenhunde. Als gefährlich gelten nur Tiere, die bereits durch aggressives Verhalten wie Beißattacken auffällig geworden sind. Verhält sich das Tier unauffällig, werden keine Maßnahmen ergriffen.
Niedersachsen
In Niedersachsen ist jeder Hundehalter dazu verpflichtet, einen Sachkundenachweis, also einen Hundeführerschein, vorzulegen, ganz gleich welcher Rasse der Hund angehört. Hinzu kommt eine Verpflichtung zum Abschluss der Hundehaftpflichtversicherung, sowie ein Eintrag ins Hunderegister bis zum sechsten Lebensmonat des Tieres. Zusätzlich muss der Hund gechippt werden. Besondere Auflagen greifen erst, wenn es zu auffälligem Fehlverhalten des Hundes kommt.
Schleswig-Holstein
Wer sich in Schleswig-Holstein einen Hund anschaffen möchte, muss eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen und das Tier chippen lassen. Dies muss innerhalb der ersten drei Lebensmonate passieren. Ein Hundeführerschein ist nicht verpflichtend, aber mit Ermäßigungen der Hundesteuer verbunden. Wird der Hund auffällig, erhöht sich die Hundesteuer und der Halter ist verpflichtet, den Sachkundenachweis zu erbringen. Außerdem greifen Maulkorb- und Leinenpflicht. Nach zwei Jahren kann das Tier einen Wesenstest absolvieren, um resozialisiert zu werden.
Mecklenburg-Vorpommern
Im Jahr 2022 wurde Mecklenburg-Vorpommern das vierte Jahr, das Rasselisten abgeschafft hat. Auch hier gilt, jedes Tier wird individuell bewertet, erst bei Verhaltensauffälligkeiten, muss der Halter mit gewissen Einschränkungen rechnen.
Auflagen für Kampfhunde
Auch bei den Auflagen kann jedes Bundesland selbst entscheiden, welche greifen sollen, eine landesweit einheitliche Regelung gibt es hier nicht. Teils ähneln sich diese Bedingungen stark oder überschneiden sich. Die Webseite des jeweiligen Bundeslands, listet die exakten, dort geltenden Regelungen auf. Die Auflagen betreffen sowohl Hund als auch Halter, denn auch letzteres muss sich für die Anschaffung eines potenziell gefährlichen Tieres qualifizieren.
Folgende Punkte sind oft Teil der Auflagen:
- Der Halter muss die Volljährigkeit erreicht haben
- Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses
- Erbringen von Sachkundenachweis (Hundeführerschein)
- Maulkorbpflicht im öffentlichen Raum
- Leinenzwang im öffentlichen Raum
- Kastration – und Sterilisationspflicht
- Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung
- Erhöhte Hundesteuer
- Eingrenze des eigenen Grundstücks
- Wesenstest des Hundes
- Mögliches Verbot für bestimmte Plätze oder Einrichtungen der Öffentlichkeit
Was ist ein Wesenstest bei Hunden?
Bei einem Wesenstest werden die Verhaltenseigenschaften eines Hundes geprüft und bewertet. Tierärzte, Das Ordnungsamt oder auch das Veterinäramt sind für die Durchführung des Tests verantwortlich. In allen Bundesländern, die eine Rasseliste führen, gilt der Wesenstest als verpflichtend. Aber auch Hunde, die nicht gelistet sind, müssen unter Umständen einen Wesenstest absolvieren, sollten sie durch ihr Verhalten auffällig werden. Maßnahmen wie Maulkorb- oder Leinenpflicht können auch hier verhängt werden. Auch in der Zucht oder bei der Entscheidung für Dienst- oder Assistenzhunde sind Wesenstests relevant.
In der Regel setzt sich der Wesenstest aus zwei Teilen zusammen. Im ersten, wird der Halter nach Haltungsbedingungen und Gründen der Anschaffung befragt. Teil zwei umfasst dann, die praktische Prüfung des Hundes. Getestet wird, wie sich das Tier in Alltags- als auch Stresssituationen verhält, wobei es zu bewusster Provokation kommt.
Folgende Verhaltensweisen nimmt der Sachverständiger dabei in Augenschein:
- Gehorsam des Hundes bei Kommandos
- Reaktion auf die Umwelt
- Reaktion auf andere Menschen und Tiere
- Reaktion des Hundes auf den Halter als führende Rolle
In welchem Alter der Wesenstest absolviert werden soll, ist abhängig vom Bundesland, in der Regel sind die Tiere dabei zwischen 6 und 15 Monaten alt. Die dabei entstehenden Kosten, die sich für gewöhnlich auf 100 bis 300 Euro belaufen, werden vom Halter selbst übernommen.
Wie geht es nach dem Wesenstest weiter?
Besteht der Hund den Wesenstest nicht, sind unterschiedliche Konsequenzen die Folge. Neben Trainingseinheiten, können zum Beispiel auch Leinen- oder Maulkorbpflicht verordnet werden. Bei sehr auffälligem Verhalten oder der Einstufung des Halters als ungeeignet, kann das Tier auch in Gewahrsam genommen werden.
Wird der Wesenstest erfolgreich absolviert, wird dem Halter ein sogenanntes Negativgutachten ausgestellt. Dieses ermöglicht es Listenhunden in einigen Bundesländern von ihrem Status befreit zu werden. Das Gutachten ist mitzuführen wenn du mit deinem Vierbeiner unterwegs bist. Ein befreiendes Negativgutachten, kann allerdings nur bei Listenhunden der Kategorie II ausgestellt werden. Trotzdem ist der Wesenstest auch bei Hunden der ersten Kategorie verpflichtend und muss teils regelmäßig wiederholt werden.
Sind Listenhunde wirklich gefährlich?
Bei Rasselisten werden die Hunde nicht entsprechend ihres eigenen Verhaltens bewertet, sondern aufgrund ihrer Rasse und rassespezifischen Verhaltensweisen. Das ist auch einer der Gründe, warum die Listen so umstritten sind. Viele der gelisteten Tiere werden im laufe ihres Lebens nie auffällig oder zeichnen sich durch übermäßige Aggressivität aus. Oft sind es aber tatsächlich Rassen, die nicht für Anfänger geeignet sind und ihren Besitzer vor die ein oder andere Herausforderung stellen. Mit der falschen Erziehung beziehungsweise im falschen Umfeld, können die gelisteten Hunderassen tatsächlich aggressiver oder folgenschwerer reagieren, als es bei anderen Tieren mit höherer Reizschwelle der Fall wäre. Wie sich die rassetypischen Verhaltensmerkmale des Hundes äußern, wird also auch vom Halter mit beeinflusst.
Auslandsreisen mit einem Listenhunde
Vor Auslandsreisen solltest du dich dringend darüber über die jeweiligen Ein- und Durchreisebedingungen deines Reiseziels informieren. Auf der Reise musst du an Grenzkontrollen den Hundepass vorzeigen, anhand der darin eingetragenen Daten können Grenzbeamte feststellen, ob die Einfuhr des Tieres rechtlich erlaubt ist. Auch innerhalb der EU sind die Regelungen bezüglich Listenhunden teils sehr streng. In Dänemark sind ganze 13 Rassen verboten und auch Frankreich und Ungarn sind für viele Listenhunde tabu.
Listenhunde in Deutschland – Fazit
Einige Hunderassen werden aufgrund ihrer Rasse und den damit in Verbindung stehenden Charaktereigenschaften und Verhaltensweisen als potenziell gefährlich angesehen und entsprechend gehandhabt um die Öffentlichkeit zu schützen. Ob die sogenannten Rasselisten, die sich abhängig vom Bundesland unterscheiden berechtigt sind oder nicht, ist weit diskutiert. Viele sind der Ansicht, man dürfe nicht gleich eine ganze Rasse ohne driftigen Grund verurteilen und solle lieber die einzelnen Tiere selbst beurteilen. Mittlerweile haben sich vier Bundesländer von den Listenhunden losgesagt, in den anderen werden bestimmte Rassen nach wie vor gelistet.
Listenhunde werden oft in zwei Kategorien eingeteilt. Während die der Kategorie I lediglich bei berechtigtem Interesse gehalten werden dürfen, besteht für die der zweiten Kategorie allgemein eine Erlaubnis zur Haltung. Gewisse Auflagen sind allerdings zu erfüllen.
Wie sich der Hund verhält, hängt in großem Maße auch vom Halter und der Interaktion zwischen beiden Parteien sowie der Erziehung des Tieres zusammen. Auch wenn einer Exemplar der gelisteten Rassen kein aggressives Verhalten an den Tag legt, ist es nicht für Anfänger geeignet und braucht einen ruhigen, durchsetzungsfähigen Begleiter.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zu Listenhunden
Was bedeutet Kategorie II bei Listenhunden?
In manchen Bundesländern werden Listenhunde in zwei Kategorien eingeteilt. Rassen unter Kategorie I gelten als unwiderlegbar gefährlich und dürfen nur bei berechtigtem Interesse gehalten werden. Tiere, die der zweiten Kategorie angehören, werden ebenfalls als potenziell gefährlich angesehen, hier ist dieser Umstand allerdings widerlegbar, weshalb die Hunde unter bestimmten Auflagen zu halten sind.
Sind Listenhunde und Kampfhunde das gleiche?
Listen – und Kampfhunde werden synonym für als gefährlich eingestufte Rassen verwendet. Listenhund ist dabei der rechtlich gültige Begriff.
Wie hoch sind die Steuern für einen Listenhund?
In Deutschland ist die Hundesteuer Pflicht. Eigentlich spielt die Rasse des Tieres dabei keine Rolle, außer es handelt sich um einen Listenhund. Bei Kampfhunden, die als Gefahrenpotenzial gelten, werden höhere Steuern gefordert, je nach Gemeinde, können sich die Kosten hier auf 66 bis 900 Euro pro Jahr belaufen.
Was ist ein Listenhund?
Listenhunde sind Tiere, die aufgrund ihrer rassenspezifischen Verhaltensweisen als gefährlich oder aggressiv gelten. Dabei werden die Hunde nicht individuell bewertet, sondern über die ganze Rasse geurteilt. Listenhunde dürfen nur unter besonderen Auflagen gehalten werden. Diese Handhabung soll dem Schutz der Öffentlichkeit dienen. Welche Hunderassen auf der Rassenliste stehen, wird von den Bundesländern einzeln entschieden und festgelegt.