Für viele Hundehalter ist der Sachkundennachweis ein nahezu unbekannter Begriff. Tatsächlich ist dieser Nachweis auch weder alltäglich noch allgemein verpflichtend, unter bestimmten Voraussetzungen aber erforderlich. In diesem Artikel habe ich alles, was du über die Prüfung, die sich aus Theorie und Praxis zusammen setzt, wissen musst zusammengefasst.
Keine Lust, viel zu lesen?
- Der Sachkundenachweis betrifft Hund und Halter. Er bescheinigt die Fähigkeit zur Führung des Vierbeiners sowie dass der Hund keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt
- Sachkundenachweise können verpflichtend werden, je nach Bundesland unterschieden sich die Regelungen
- Für Listenhunde wird meist ein Sachkundenachweis gefordert
- Der Sachkundenachweis besteht aus einem Theorie sowie Praxisteil, beidem das Verhalten des Hundes und deine Reaktion in verschiedenen Alltagssituationen getestet werden
- Ein Sachkundenachweis kostet dich i.d.R. 80 bis 130 Euro
Was ist der Sachkundenachweis?
Bei einem Sachkundenachweis handelt es sich um eine Prüfung, die sowohl Hund als auch Halter betrifft. Er bescheinigt Haltern das nötige Fachwissen und die Befähigung zur Führung des Vierbeiners. Zudem soll sichergestellt werden, dass das Tier keine Gefahr für die Öffentlichkeit darstellt. Im Kontext mit Listenhunden wird dies besonders relevant. Als Listenhunde gelten Rassen, die als potenzielle Gefahr für ihr Umfeld eingestuft werden. Bei diesen Tieren ist ein Sachkundenachweis verpflichtend, wobei die Voraussetzungen sehr inkonsistent sind und je nach Bundesland variieren.
Anders als beim Hundeführerschein ist der Sachkundenachweis ein geschützter Begriff und kann verpflichtend werden. Zu seiner Abnahme, sind nur autorisierte Stellen befähigt. In der Regel setzt die Prüfung einen theoretischen Teil, in der das Fachwissen kontrolliert wird und eine praktische Prüfung, die das Verhalten von Hund und Halter, sowie deren Zusammenspiel bewertet, voraus.
Sachkundenachweis und Hundeführerschein
Oft werden die Begrifflichkeiten Sachkundenachweis und Hundeführerschein fälschlicherweise synonym verwendet. Während der Sachkundenachweis unter bestimmten Umständen als verpflichtend gilt und geschützter Begriff gehandhabt wird, wird der Hundeführerschein auf freiwilliger Basis abgelegt. Tatsächlich ist der Hundeführerschein aber die umfangreichere Prüfung und wird je nach Bundesland auch als Sachkundenachweis anerkannt. Zudem kann das Erlangen eines Hundeführerscheins gewisse Vorteile haben. Hamburg oder Berlin bieten beispielsweise steuerliche Vergünstigungen oder die Befreiung von der allgemeinen Leinenpflicht an.
Wann brauche ich den Nachweis?
Je nach Bundesland gelten andere Voraussetzungen bezüglich des Nachweises. Mehrheitlich lässt sich aber sagen, dass er bei der Haltung eines Listenhundes erforderlich wird. Welche Rassen als Listenhunde eingestuft werden, ist allerdings ebenfalls nicht bundesweit gleich geregelt. Eine potenziell von Hund ausgehende Gefahr, ist aber nicht der einzige Grund, aus dem ein Sachkundenachweis verlangt werden kann. Schaut man sich Nordrheinwestfalen an, so gilt die Prüfung für alle Hunden mit einer Widerristhöhe ab 40 cm oder aber einem Gewicht von mehr als 20 Kg als verpflichtend. Wer sich einen Hund anschaffen möchte oder in ein anderes Bundesland zieht, sollte sich über die Regelungen vor Ort informieren.
Übersicht nach Bundesländern
Bundesland | Sachkundenachweis erforderlich | Kriterien |
Baden-Württemberg | Nein | Sachkundenachweis nur für Hunde, die gemäß § 1 Kampfhundeverordnung als gefährlich eingestuft werden |
Bayern | Nein | |
Berlin | Ja |
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Brandenburg | Ja | Verpflichtend für gefährliche Hunde gemäß § 8 HundehV |
Bremen | Nein | Sachkundenachweis im Einzelfällen erforderlich |
Hamburg | Nein | Freiwilliger Nachweis zur Befreiung von der Hundesteuer möglich |
Hessen | Ja | Verpflichtend für gefährliche Hunde gemäß § 2 HundeVO |
Mecklenburg-Vorpommern | Ja | Verpflichtend für gefährliche Hunde gemäß § 3 HundehVO M-V |
Niedersachsen | Ja | Verpflichtend für alle Hunde |
Nordrhein-Westfalen | Ja |
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Rheinland-Pfalz | Ja | Verpflichtend für alle gefährlichen Hunde gemäß § 1 LHundG |
Saarland | Ja | Verpflichtend für alle gefährlichen Hunde gemäß § 1 HuV SL |
Sachsen | Ja | Verpflichtend für alle gefährlichen Hunde gemäß dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden |
Sachsen-Anhalt | Ja | Verpflichtend für gefährliche Hunde gemäß § 3 des Hundegesetz in Sachsen-Anhalt |
Schleswig-Holstein | Ja | Verpflichtend für alle gefährlichen Hunde gemäß § 3 GefHG Schleswig-Holstein |
Thüringen | Ja | Verpflichtend für alle gefährlichen Hunde gemäß § 3 ThürTiergefG |
Welche Hunde oder eher welche Hunderassen als gefährlich eingestuft werden, lässt sich schon der jeweiligen Rassenliste des Bundeslandes entnehmen. Hier wird festgehalten, welche Hunde als potenzielle Gefahr für die Öffentlichkeit angesehen werden. Bislang gibt es nur 4 Bundesländer ohne festgelegte Listenhunde.
Sachkundenachweis – Der Aufbau
Für den Sachkundenachweis gibt es keine allgemeinen Regelungen. In jedem Fall, müssen Hundebesitzer ihr Fachwissen und ihre Fähigkeiten bezogen auf Verhalten des Hundes, Hundehaltung und der Vermeidung von Gefahren unter Beweis stellen. Meistens setzt sich die Prüfung aus einem theoretischen und einem praktischen Teil zusammen.
Theorie
Der theoretische Part des Nachweises besteht oft aus Multiple-Choice-Fragen. Dabei werden Kenntnisse über Erziehung, Verhalten, Hundehaltung, Gesundheit und Pflege, Ernährung und alle anderen relevanten Themen Gebiete abgefragt. Wird eine Mindestanzahl am Antworten korrekt beantwortet, gilt der Theorie Teil als bestanden. In den Regel besteht die Prüfung aus 30 bis 35 Fragen, von denen 20 bis 25 richtig zu beantworten sind. Prinzipiell kann man also sagen, dass 80 % des Tests bestanden werden müssen.
Darüber solltest du bescheid wissen:
- Sozialverhalten
- Kommunikation
- Erziehung und Ausbildung
- Angst und Aggressionen
- Rassenkenntnisse
- Haltung und Pflege
- Gesundheit, Fortpflanzung
- Ernährung
- Rechtliches
Praxis
Der praktische Teil prüft, wie Hund und Halter zusammen agieren. Dabei wird in alltäglichen Situationen getestet, ob der Hundehalter die Gegebenheiten und das Verhalten seines Vierbeiners richtig einschätzen und entsprechend reagieren kann. Hierbei werden verschiedene Umstände miteinbezogen. Im Idealfall wird das Verhalten in Bezug auf Menschenmassen, Autos, Lärm und auch andere Hunde betrachtet. Teils werden auch Stresssituationen simuliert. Die Praxisprüfung gilt als bestanden, wenn der Hundehalter vorausschauend handelt und seinen Vierbeiner auch bei potenzieller Gefahr kontrollieren kann.
Wer stellt den Sachkundenachweis aus?
Im Gegensatz zu einem Hundeführerschein darf der Sachkundenachweis nur von anerkannten Sachverständigern, wie zum Beispiel Veterinärmedizinern oder zertifizierten Hundetrainern ausgestellt werden. Je nach Bundesland, kann die Prüfung auch von fachkundigem Verwaltungspersonal ausgestellt werden. Örtliche Behörden können hier weitere Auskunft über entsprechende Prüfungsstellen geben.
Wann muss der Nachweis erbracht werden?
Auch hier gibt es keine bundesweite, einheitliche Regelung. Du solltest dich daher schon bevor dein Vierbeiner bei dir einzieht, darüber informieren, welche Anforderungen in deiner Region gelten. Wirft man einen Blick nach Niedersachsen, so muss die theoretische Prüfung schon vor Anschaffung des Hundes bestanden werden und die praktische Prüfung innerhalb des ersten halben Jahres. In Nordrhein-Westfalen dagegen hat man nach dem Beginn der Hundehaltung einen Monat Zeit, sich für den Sachkundenachweis anzumelden.
Verpasst man diese Fristen und kann den Sachkundenachweis trotz Verpflichtung nicht vorlegen, sind die Behörden sogar berechtigt, die Erlaubnis zur Haltung des Hundes zurückzuziehen, wobei das natürlich, das Worstcase Szenario ist und besonders für gefährliche Hunde gilt. Ansonsten sind Bußgelder in der Höhe von meist 100 bis 200 Euro denkbar. Spätestens dann, wenn du den Vierbeiner irgendwann abmelden musst, wird ein fehlender Sachkundenachweis auffällig.
Eine freiwillige Sachkundeprüfung, kann jederzeit abgelegt werden und kann in manchen Bundesländern Vorteile für den Hundehalter mit sich bringen.
Wie bereitet man sich auf den Sachkundenachweis vor?
Natürlich kannst du dich entsprechend auf den Nachweis vorbereiten. Einige der Bundesländer haben beispielsweise ihren Fragenkatalog veröffentlicht oder stellen exemplarische Fragebögen online. Auch der Verband für das Deutsche Hundewesen oder der Berufsverband der Hundeerzieher und Verhaltensberater stellen passende Lernmaterialien zur Verfügung.
Auch für den praktischen Teil kannst dich natürlich üben. Hier bietet es sich an, dich in diverse Alltagssituationen mit deinem Vierbeiner zu begeben, auf seine Körpersprache zu achten und Reaktionen zu deuten. Natürlich musst du dabei sicherstellen, dass keinerlei Gefahr für andere entsteht. Einige Hundeschulen bieten zusätzlich entsprechende Kurse zur Vorbereitung an.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Wann die Sachkundeprüfung abgelegt werden kann, ist unterschiedlich. In der Regel, kann der Hundehalter sie ab dem 16 Lebensjahr absolvieren. Teilweise kann aber auch die Volljährigkeit nötig sein. Auch Haftpflichtversicherung und ein ausreichender Impfschutz des Hundes werden als Voraussetzung angesehen. Der Hund muss dabei mindestens ein Jahr alt sein und mit einem Mikrochip ausgestattet sein.
Welche Kosten kommen auf mich zu?
Mit der Sachkundeprüfung sind entsprechende Kosten verbunden. Auch hier gibt es keine einheitlichen Regelungen, je nach Anbieter werden andere Preise verlangt. Im Regelfall, ist hier mit etwa 80 bis 130 Euro zu rechnen. Zusätzliche Kosten können während der Vorbereitungszeit für Kurse anfallen. Die Tierärztekammer deines Bundeslandes, kann dir hier genaue Auskünfte über Kosten und auch Prüfungsorte liefern. Eine Sachkundeprüfung kann beliebig oft wiederholt werden, wobei die Prüfungsgebühren, jedes Mal aufs neue fällig werden.
Sachkundenachweis für Züchter und Trainer
Seit 2014 ist die Sachkundeprüfung für sowohl für Hundezüchter, als auch für Hundetrainer verpflichtend. Diese Entscheidung beruht auf § 11 Nr. 8 des Tierschutzgesetzes. Durch diese Regelung sollen Qualität, Seriosität und der Einhalt tierschutzgerechter Bedingungen, gewährleistet werden. Zertifizierte Hundetrainer und professionelle Züchter können also unter anderem durch den Sachkundenachweis identifiziert werden. Der Begriff “ Hundetrainer“ gilt nicht als geschützt, weshalb du bei der Wahl von Hundetrainer beziehungsweise Hundeschule besonders aufmerksam sein musst.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zum Sachkundenachweis
Für welche Hunde brauche ich einen Sachkundenachweis?
Je nach Bundesland gibt es unterschiedliche Regelungen, die festlegen, wann ein Sachkundenachweis als verpflichtend gilt. Allgemein gesagt, ist dies immer der Fall, wenn das Tier als gefährlich eingestuft wird. Die jeweilige Rassenliste, eines jeden Bundeslandes, ist hier ein guter Indikator. Derzeit ist Niedersachsen das einzige Bundesland, in dem die Erbringung des Sachkundenachweises für alle Hundehalter vorgesehen wird.
Was passiert wenn man den Sachkundenachweis nicht besteht?
Fällst du bei der Sachkundeprüfung durch, kannst du diese, sowohl was Theorie als auch Praxis anbelangt, beliebig oft wiederholen. Die Prüfungsgebühren werden dabei jedes Mal aufs neue fällig.
Wie lange ist ein Sachkundenachweis gültig?
Der Sachkundenachweis behält seine Gültigkeit, sobald er einmal bestanden wurde, lebenslang bei. Auch wenn du dir einen neuen oder Hund anschaffst, muss die Prüfung nicht erneut abgelegt werden.