Hundesteuer, was ist das eigentlich? Viele Hundebesitzer werden sich diese Frage stellen. Die Aufwandssteuer erstreckt sich Deutschlandweit auf alle privaten Hundebesitzer und gilt als verpflichtend, auch wenn es von Gemeinde zu Gemeinde Unterschiede gibt. Was genau die Hundesteuer eigentlich ist, welche Kosten auf dich zukommen und wie du deinen Hund anmeldest, erfährst du in diesem Artikel.
Keine Lust, viel zu lesen?
- Die Hundesteuer ist eine, für Hundehalter, verpflichtende Gemeindesteuer
- Jede Gemeinde legt die Höhe individuell fest
- Bei Listenhunden werden höhere Beträge fällig
- Welpen müssen bis zu 3 Monate nach Einzug angemeldet werden, ausgewachsene Hunde nach 2 bis 4 Wochen
- Nach der Anmeldung bekommst du eine Hundesteuermarke, die der Hund im öffentlichen Raum zu tragen hat
Was ist die Hundesteuer?
Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Gemeindesteuer, die unter die Kategorie der Aufwandsteuern fällt. Sie ist verpflichtend für alle privaten Hundehalter in ganz Deutschland und muss für jeden Hund gezahlt werden. Die erhobenen Steuergelder, kommen der jeweiligen Gemeinde zugute und werden ordnungspolitisch eingesetzt. Viele glauben, dass sich das auf Themen spezialisiert, die mit Hunden im Zusammenhang stehen, wie das Entfernen von Hundekot oder die Schaffung von Hundespielplätzen oder Parks. Tatsächlich ist das aber nicht der Fall, auch allgemeine Reparatur – oder Ausbaumaßnahmen werden davon finanziert.
Wie hoch ist die Hundesteuer?
Die Hundesteuer, ist eine direkte Steuer, die jedes Jahr einmal fällig wird, sie kann nach Wunsch aber auch halb- oder vierteljährlich bezahlt werden. Wie hoch sie ist, kann nicht pauschal gesagt werden, da sich der Betrag nach dem Kommunalabgabengesetz richtet. Jede Gemeinde legt die Höhe also individuell fest. Der Betrag schwankt in der Regel zwischen 40 und 200 Euro, wobei die Hundesteuer auf dem Land meist günstiger ist, als in Großstädten. Auch die Anzahl der Hunde eines Haushaltes, kann sich auf die Kosten auswirken, mache Gemeinden verlangen für einen zweiten oder dritten Hund höhere Steuern.
Generell macht die Rasse, das Alter oder die Größe des Tieres keinen Unterschied, was die Steuerhöhe anbelangt. Handelt es sich allerdings um einen Listenhund, so werden die Beiträge höher. Listenhunde sind Rassen, die aufgrund ihres Wesens im Allgemeinen als potenziell gefährlicher angesehen und daher in bestimmten Situationen anders gehandhabt werden. Hier kann sich die Hundesteuer auf bis zu 1000 Euro erstrecken.
Muss ich die Steuer zahlen?
Die Hundesteuer gilt für alle Hunde, die aus privater Motivation heraus gehalten werden. Dabei muss jedes Tier im Haushalt angemeldet werden, das älter als drei Monate ist. Eine Ausnahme wird bei Blindenhunden oder anderweitigen Assistenzhunden gemacht. Auch bei der Hundehaltung für gewerbliche Zwecke werden keine steuerlichen Abgaben fällig. Züchter müssen oft ebenfalls weniger bezahlen, diese reduzierte Steuer wird als Zwingersteuer bezeichnet.
Für diese Hunde ist keine Hundesteuer erforderlich:
- Blindenhunde bzw. Assistenzhunde
- Polizeihunde
- Wachhunde
- Rettungshunde
- Sanitätshunde
- Therapiehunde
- Jagdhunde, die nicht nur im Privaten genutzt werden
- Hunde in wissenschaftlichen Instituten
- Tierheimhunde (während sie sich im Tierheim befinden)
- Herdenschutzhunde ab einer gewissen Größe der Herde
Wann muss ich meinen Hund anmelden?
Wann du deinen Hund anmelden musst, ist situationsabhängig.
- Welpe: Nach 3 Monaten muss der Welpe bei der jeweiligen Gemeinde angemeldet werden.
- Ausgewachsene Hunde: Nach Aufnahme hast du in der Regel 2 bis 4 Wochen Zeit, um deinen Hund anzumelden.
- Nach Umzügen: Sobald du dauerhaft deinen Wohnsitz änderst, muss der Hund in der neuen Gemeinde angemeldet werden. Auch dafür hast du in der Regel bis zu 4 Wochen Zeit.
Wie und wo melde ich meinen Hund zur Hundesteuer an?
Die Anmeldung zur Hundesteuer kann persönlich, online, per Telefon oder via E-Mail stattfinden. Dafür musst du dich an das Steuer- und Stadtkassenamt deiner Gemeinde wenden. Dort erhältst du auch alle wichtigen Informationen rund um die Hundesteuer, wie Anmeldefristen und Kosten. Für die Registrierung an sich, fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Diese Informationen brauchst du zur Anmeldung
- Name und Anschrift Hundehalter
- Name des Hundes
- Alter des Tieres
- Hunderasse
- Seit wann hältst du den Hund?
- Spezifische Merkmale des Tieres
- Eventuell Sachkundennachweis oder Haltungserlaubnis bei bereits auffällig gewordenen Hunden
- Bei Umzug: vorheriger Wohnort
- Bei Besitzerwechsel: Vorbesitzer
Wenn du eine Vergünstigung oder gar Befreiung der Hundesteuer beantragen willst, benötigst du entsprechende Nachweise, wie zum Beispiel einen Behindertenausweis. Ob der Anfrage stattgegeben wird, entscheidet die jeweilige Stadt.
Nach der Anmeldung wird dir sowohl der Steuerbescheid, als auch die Hundesteuermarke mit individueller Kennnummer ausgehändigt.
Die Hundesteuermarke
Auf der Hundesteuermarke, die du bei der Anmeldung kostenlos bekommst, befindet sich die Identifikationsnummer deines Vierbeiners. Dass dein Hund die Marke im öffentlichen Raum trägt, wird als verpflichtend angesehen. So ist auf den ersten Blick erkennbar, dass das Tier zur Hundesteuer angemeldet wurde. Auf dem eigenen Grundstück, kann die Marke abgenommen werden.
Sollte es zu einem Verlust der Hundesteuermarke kommen, musst du diesen Umstand umgehend schriftlich oder telefonisch bei der Stadt melden. Dabei musst du Name, Anschrift und Kassenzeichen laut Steuerbescheid angeben. Anschließend wird dir eine neue Marke kostenlos zugeschickt.
Das Hunderegister
Hierbei handelt es sich um eine Art Sonderfall. In bis dato 6 Bundesländern musst du deinen Hund in das Hunderegister eintragen lassen. Bei diesen Regionen handelt es sich um:
- Berlin
- Hamburg
- Niedersachsen
- Nordrheinwestfalen
- Sachsen-Anhalt
- Thüringen
Für den Eintrag ins Hunderegister benötigst du eine gültige Hundehaftpflichtversicherung. Außerdem muss der Hund mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein. Deinen Personalausweis musst du für die Eintragung ebenfalls mitführen. Sinn des Registers, ist die Identifizierung von Hund und Halter, sowie Erkenntnisse über die potenzielle vom Hund ausgehende Gefahr. Anders als die Anmeldung zur Hundesteuer ist die Eintragung ins Hunderegister kostenpflichtig. Gebühren von ca. 15 bis 45 Euro fallen dafür an. Die Anmeldung kann vor Ort oder online durchgeführt werden, wobei du bei letzterem in der Regel günstiger wegkommst. Eine zusätzliche Anmeldung zur Hundesteuer ist in der Regel nicht nötig, da die Daten an das diesbezüglich zuständige Amt weitergeleitet werden.
Wie melde ich die Hundesteuer wieder ab?
Solltest es dazu kommen, dass du umziehst, der Hund den Besitzer wechselt oder stirbt, musst du die Hundesteuer abmelden, um nicht bis in alle Ewigkeit weiterzuzahlen. Auch hierfür gibt es Fristen, die du einhalten solltest. Andernfalls, kann es sein, dass du bis ans Ende es Kalendermonats weiter zahlen musst.
Für die Abmeldung brauchst du:
- Personalausweis des eingetragenen Besitzers
- Wenn vorhanden Sterbebescheid vom Tierarzt
- Hundesteuermarke
- Die letzte Meldebescheinigung vom Steueramt
- Ein Abmeldeformular.
- Bei Abgabe des Tieres: Abgabevertrag oder Einlieferungsschein ins Tierheim
- Bei Umzug: Meldebestätigung des neuen Wohnortes
Was passiert, wenn ich meinen Hund nicht für die Hundesteuer anmelde?
Die Hundesteuer ist mit einer jährlichen Mehrbelastung von bis zu mehreren Hundert Euro verbunden. Kein Wunder also, dass sich Hundebesitzer des ganzes Landes fragen, ob es denn wirklich so schlimm wäre, das Tier nicht anzumelden. Tatsächlich zählt ein Verstoß gegen das Hundesteuergesetz als Ordnungswidrigkeit und wird entsprechend geahndet. Sollte das herauskommen, hast du die Konsequenzen zu tragen. In einigen Städten wird die Anmeldung häufig stichprobenartig kontrolliert und auch im Falle eines Unfalls, im Zusammenhang mit deinem Tier kann die Frage nach der Anmeldung fallen. Bei nicht Anmeldung der Hundesteuer musst du mit einem hohen Bußgeld und Nachzahlungen rechnen. Du tust also gut daran, deinen Vierbeiner zur korrekten Zeit, bei der zuständigen Behörde zu melden.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Hundesteuer
Ist die Hundesteuer Pflicht?
Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Gemeindesteuer, die in den meisten Kommunen und Gemeinden für private Hundehalter als verpflichtend gilt. Ihre Höhe wird von den jeweiligen Gemeinden individuell festgelegt. Ausnahmen werden in der Regel nur bei Assistenzhunden jeglicher Art oder Tiere in gewerblichen Sektoren gemacht. Befreiungen der Steuerpflicht können in Einzelfällen erfolgen, nach Beantragung werden sie von der zuständigen Behörde geprüft.
Bis wann muss ich meinen Hund anmelden?
Bis wann die Anmeldung erfolgt sein muss, kann variieren. Bei Welpen ist bis zum Alter von 3 Monaten Zeit, während die Anmeldung von ausgewachsenen Tieren oder Ummeldungen innerhalb von 2 bis 4 Wochen erfolgen müssen. Genauere Angaben finden sich bei der jeweils zuständigen Behörde und Gemeinde.
Wird die Hundesteuer jährlich oder monatlich gezahlt?
Bei der Hundesteuer handelt es sich um eine Gemeindesteuer, bei der Hundehalter einmal pro Jahr zur Zahlung verpflichtet sind.
Was passiert wenn man keine Hundesteuer zahlt?
Die Hundesteuer ist mit wenigen Ausnahmen verpflichtend für Hundehalter. Ein Verstoß wird als Ordnungswidrigkeit gehandhabt, womit hohe Bußgelder verbunden sind. Außerdem werden Nachzahlungen für die Zeit fällig, in der das Tier nicht angemeldet war.